Mitgliedschaft
Alles Wichtige über deine Mitgliedschaft beim TV Dieburg!
Beitragsanpassung zum 1.7.2023Rund um den Eintritt
Auszug der Vereinssatzung:
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Jeder kann Mitglied des Vereins werden. Der Eintritt ist schriftlich, bei nicht geschäftsfähigen Peresonen vom gesetzlichen Vertreter, zu erklären. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Falls dieser das Aufnahmegesuch nicht binnen einem Monat schriftlich ablehnt, was nur mit Begründung erfolgen kann, gilt die Eintrittserklärung als angenommen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem das Aufnahmegesuch eingegangen ist.
Die Eintrittserklärung erhaltet ihr in der TV-Halle, bei euren Übungsleitern, der TV-Geschäftsstelle oder onlien zum Downloaden. Bitte füllt pro Familienmitglied eine Eintrittserklärung vollständig aus und lasst diese der Geschäftsstelle zukommen. Unsere Mitgliedsbeiträge findet ihr im Bereich Beiträge, sie sind auf der Eintrittserklärung ersichtlich.
Bitte nehmt auch die Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DS-GVO zur Kenntnis.
Unsere aktuelle Eintrittserklärung könnt ihr hier herunterladen:
Eintrittserklärung Stand 07_23
Informationspflichten
Mitgliedsbeiträge
Hier findet ihr eine Übersicht der Mitgliedsbeiträge - gültig bis 30.6.2023.
Die Mitgliederversammlung 2023 hat eine Beitragsanpassung zum 1.7.2023 beschlossen, die Übersicht findet ihr oben im Downloadmodul.
Bitte beachtet auch die Abteilungs- und Zusatzbeiträge weiter unten auf dieser Seite, die eventuell anfallen können.
* sowie ohne eigenes Einkommen bis 25 Jahre
Beitrag mtl.
11,00€ als 1. und 2. Familienmitglied unter 18 Jahre*
8,00 € als 3. Familienmitglied
frei ab dem 4. Familienmitglied
Beitrag mtl.
15,00 € als 1. Familienmitglied/ Einzelmitglied
13,00 € als 2. Familienmitglied
Beitrag mtl.
13,00 € als 1. oder 2. Familienmitglied
einmalig 10,00 €
Erwachsene Vereinsmitglieder, die das Sportangebot des Turnvereins 1863 Dieburg e.V. nicht nutzen (Passive Mitglieder) haben die Möglichkeit, einen Vereinsbeitrag in Höhe von 9,00 € monatlich zu zahlen. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung an den Vorstand (Geschäftsstelle).
Abteilungs- und Zusatzbeiträge
Diese sind von jedem Mitglied unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder zu zahlen. Kinder unter 9 Jahren sind vom Abteilungsbeitrag befreit.
Beitrag mtl.
10,00 € mtl. (1mal/Woche)
16,00 € mtl. (2mal/Woche)
13,00 € mtl. Wasservolleyball
Beitrag mtl.
2,00 €
Beitrag mtl.
6,00 €
Beitrag mtl.
2,00 €
Beitrag mtl.
6,00 €
Beitrag mtl.
2,00 €
Beitrag mtl.
2,00 €
Beitrag mtl.
2,00 €
Beitrag mtl.
3,50 € unter 18 Jahre
9,50 € über 18 Jahre
Beitrag mtl.
2,00 €
Beitrag mtl.
2,00 €
Beitrag mtl.
6,00 €
Änderung der Bankverbindung / SEPA-Lastschrift Mandat
Änderungen zum SEPA-Lastschrift Mandat bzw. Änderungen von Bankverbindungen sind nur schriftlich unter Angabe der Anschrift des Kontoinhabers, der Mitgliedsnummer und mit Originalunterschrift des Kontoinhabers gültig.
Hierfür könnt ihr das folgende Formular benutzen:
Rund um den Austritt
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, Ableben oder Auflösung des Vereins.
(2) Der Austritt ist bis 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres möglich. Er muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Der Ausschluss kann durch Beschluss des Vorstandes angesprochen werden wegen
1. eines schwerwiegenden vereinsschädigenden Verhaltens,
2. einer vorsätzlichen und gröblichen Missachtung der Vereinssatzung oder der Ordnungen,
3. der Nichterfüllung der Beitragspflicht oder anderer finanzieller Verpflichtungen gegenüber dem Verein, wenn trotz zweier Mahnungen drei Monate seit Fälligkeit vergangen sind.
Ein Ausschluss wegen Beitragsrückstandes ist jedoch nur dann zulässig, wenn dieser mindestens drei Monate beträgt.
Gegen den Ausschluss ist binnen einem Monat nach Zustellung des Ausschlussbescheides Einspruch an den Gesamtvorstand zulässig. Falls dieser dem Einspruch nicht stattgibt, entscheidet der Ehrenausschuss.
(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein. Satzung, Mitgliedskarte und sonstiges Vereinseigentum sind zurückzugeben. Die Beitragspflicht endet zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem die Mitgliedschaft erlischt. In begründeten Fällen kann der Vorstand auf Antrag einen früheren Zeitpunkt bestimmen.