Aufhebung der Corona-Maßnahmen

Keine Regelungen mehr im Sport! Seit dem 2.4.22 gibt es keinerlei Coronamaßnahmen mehr für den Sport. Dies bedeutet konkret, dass beim TV Dieburg somit auch alle Maßnahmen (inkl. Einbahnstraße in der TV Halle) aufgehoben werden. Wir bitte alle Mitglieder weiterhin vernünftig mit der Situation umzugehen. Der Übungsplan der TV Halle inkl. der 15-minütigen Lüftungspausen bleibt trotzdessen weiterhin bestehen.

 
Corona-Infos

Liebe Mitglieder,
auf dieser Seite werden wir euch über das Thema „Corona und der Turnverein“ auf dem Laufenden halten.
Ihr könnt euch nachstehend den aktuellen Leitfaden zum Sportbetrieb downloaden.


Neue Regelungen ab dem 04.03.2022

Seit dem 04. März 2022 gelten die neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen und somit auch neue Regelungen für den Sport.

 

Wichtigste Neuerung:
In gedeckten Sportstätten gilt ab sofort wieder die 3G-Regel. In ungedeckten Sportstätten gilt dies nicht, hier ist das Sportreiben vollumfänglich für alle Personen unabhängig vom Impfstatus erlaubt.

 

 

 
Unsere Ansprechpartnerin in Sachen Corona:
Nadine Meyer
Kontakt: nadine.meyer@tv-dieburg.de
 

 

Offizielle Hinweise könnt ihr über folgende Links nachlesen:

 

Landessportbund Hessen:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus

 

Hessisches  Ministerium:
https://innen.hessen.de/Sport/Sport-Corona


Neue Regelungen bezüglich der 2G+ Regelung ab 17.01.2022

Ganz aktuell wurden die Regeln in Hessen nochmals geändert. Seit dem 17.01.22 gilt, dass ein weiterer Personenkreis von der Testpflicht bei der 2G+ Regelung ausgenommen ist. Zu dieser Personengruppe zählen:
 
  • dreifach geimpft (Geboostert)

  • genesen und doppelt geimpft

  • doppelt geimpft und genesen

  • geimpft, genesen, geimpft

  • frisch doppelt geimpft (bis maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)

  • frisch genesen (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)

  • Genesen + frisch einmal geimpft (auch hier: bis maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung)

 
Auch für Kinder und Jugendliche, die im Verein Sport treiben, gilt in geschlossenen Hallen die 2G + Regel.
 
Somit können diese unter folgenden Bedingungen §3 (2) der CoronaschutzVO des Landes ohne Testnachweis teilnehmen:
     
  • wenn sie geboostert sind

  • wenn sie frisch doppelt geimpft sind (maximal 3 Monate, ab dem tag der Zweitimpfung)

  • wenn sie geimpft genesen sind (1. Impfung maximal 3 Monate zurück oder 2. Impfung)

  • wenn sie frisch genesen sind (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)

 
Kinder und Jugendliche, die keine dieser Kriterien erfüllen (dies sollten „die Meisten“ sein), müssen einen Test nachweisen, hier reicht wie bisher das Testheft der Schule oder das Testen vor der Stunde unter Aufsicht (und sowieso der Testnachweis vom Testcenter). Ausnahmen gelten für Kinder bis zur Einschulung, sie müssen nicht getestet werden.


Aktuelle Corona-Regelungen für unseren Sportbetrieb ab 12.01.2022

 
Aufgrund einer aktuellen Inzidenz von über 350 im Landkreis Darmstadt-Dieburg gilt nun auch im Sport die 2G+ Regelung für den Innenbereich. In ungedeckten Sportstätten (draußen) gilt weiterhin 2G.
 
Zu 2G+ im Innenbereich:
Alle Teilnehmer/innen (2-fach geimpft/genesen) müssen ihrem Übungsleiter zusätzlich zum Impf- /Genesenennachweis einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Dieser kann direkt vor der Übungsstunde unter Aufsicht durchgeführt werden oder anhand eines Nachweises vom Testzentrum erfolgen (nicht älter als 24h).
 
Geboosterte Personen:
Wer geboostert (3-fach Impfung oder 2-fach Impfung Johnson & Johnson + Moderna/Biontech) ist, ist von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen.
 
Der Vereinsvorstand würde es allerdings sehr begrüßen, wenn sich auch 3-fach geimpfte Teilnehmer/innen vor der Teilnahme am Sport testen. Dadurch wollen wir sowohl unsere Mitglieder als auch unsere Übungsleiter schützen und somit unserer Fürsorgepflicht nachkommen.
Für diese freiwillige Unterstützung bedanken wir uns jetzt schon sehr herzlich bei euch!
 
Alle Mitglieder, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen weiterhin mit einem negativen Antigen-Schnelltest am Sportbetrieb teilnehmen. Diese sind von der 2G-Pflicht befreit.
 
Nachweiskontrolle durch den Übungsleiter:
Bitte haltet beim Betreten der Sportstätten die notwendigen Nachweise möglichst schon bereit, damit ein reibungsloser Ablauf des Sportbetriebs gewährleistet ist. Alles Weitere bzgl. der Nachweiskontrollen und das Testen vor Ort besprecht bitte direkt mit eurem Übungsleiter.
 
Zu den Kindern:
Kinder unter 18 Jahren unterliegen nicht der 2G-Pflicht. Bei ihnen reicht wie bisher das Testheft der Schule zur Sportausübung aus. Ob Kinder, die bereits 2-fach geimpft sind, der Testpflicht weiterhin unterliegen, wird aktuell noch geklärt. Euer Übungsleiter wird euch darüber informieren, sobald uns diese Info vorliegt. Bitte habt diesbezüglich noch ein wenig Geduld.
 
Für unsere Beschäftigten (angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich tätig) gelten weiterhin die Arbeitsschutzregelungen des Bundes, d.h. 3G. Für jeden Übungsleiter werden 2 Tests pro Woche vom Verein zur Verfügung gestellt.